Der folgende Text ist die inhaltliche Wiedergabe eines vom Gevelsberger Heimatverein e. V. organisierten Bild-Vortrags, den der Verfasser am 11. Januar 2012 aus Anlass des 200. Jahrestags der Auflösung des Stifts Gevelsberg im Gemeindesaal der Erlöserkirche in Gevelsberg gehalten hat. Die Vortragsform und der Vortragsstil sind beibehalten worden.

Entleert und bankrott – der Niedergang des Stifts Gevelsberg

Vortrag von Prof. Dr. Solbach am 11.01.2012


Sühnekloster

„Hier im Stift wohnet kein Fräulein [mehr].“ Das schrieb im Jahr 1790 die damalige Äbtissin des Stifts Gevelsberg, Sophia Johanna Louisa von Bottlenberg gen. Kessel, an die preußische Regierung. Sie bezeichnete damit einen Zustand, der im Stift Gevelsberg aber schon seit rund einem halben Jahrhundert bestand.

Das Stift also bereits Jahrzehnte vor seiner förmlichen Aufhebung 1812 eine tote Institution? Nur noch eine Ansammlung leerer Gebäude, die lediglich noch den Namen „Stift“ führte? Wie konnte es dazu kommen? Denn noch zwei Jahrhunderte zuvor, als sich diese geistliche Gevelsberger Institution in ein freiweltliches Stift umwandelte, sah es hier noch anders aus. Und ein völlig anderes, nämlich lebensvolles Bild, bot diese Einrichtung in der ersten Zeit nach ihrer Gründung als ein Nonnenkloster des Zisterzienser-Ordens.

Das um 1230 gegründete Kloster in Gevelsberg entstand damals aber nicht zufällig. Bekanntlich wurde es als ein so genanntes Sühnekloster von westfälischen Adelsgeschlechtern gestiftet, die man der direkten oder indirekten Beteiligung an dem tödlichen Anschlag auf den Kölner Erzbischof Engelbert I. verdächtigte. Auch der Gründungsort ist kein Zufall.
Das Kloster entstand nämlich in unmittelbarer Nähe der Stelle, wo am Spätnachmittag des 7. November 1225 in dem Hohlweg am Gevelsberg die Bluttat geschehen war.

Gemeinschaft

Die Nonnen in dem Kloster am Gevelsberg bildeten eine Gemeinschaft, einen Konvent, der das Zusammenleben wie auch das religiöse Leben gestaltete.
Zu den gemeinschaftlich ausgeübten religiösen Aufgaben gehörten z. B. die täglichen Stundengebeten zu den so genannten kanonischen Stunden. Es begann frühmorgens (meistens zwischen 4 und 6 Uhr) mit der Vigil und endete nach Laudes, Terz, Sext und Non mit Vesper und Komplet bei Sonnenuntergang. Aber auch bei den anderen liturgischen Pflichten mussten die Klosterinsassen als Gemeinschaft tätig werden, so vor allem beim täglichen Chordienst mit gemeinsamer Messfeier und dem gemeinsamen Chorgebet.
Der das Kloster wesenhaft prägende Charakter einer Gemeinschaft wird aber auch in der Existenz eines gemeinsamen Essraums (dem Refektorium) mit gemeinschaftlicher Verpflegung und dem gemeinsamen Schlafraum (dem Dormitorium) deutlich sichtbar.
Ganz entscheidend und zugleich bedeutsam für meine These, dass es schon vor der Aufhebung 1812 kein eigentliches Stift mehr in Gevelsberg gab, ist, dass eine in das Kloster eintretende Person aus der Welt schied und alle ihre früheren Verbindungen mit der Außenwelt, einschließlich mit ihrer Familie, abschnitt. Sie war fortan nur noch Glied der Klostergemeinschaft. Die drei monastischen Gelübde – der (persönlichen) Armut, der Keuschheit und des Gehorsams – löschten sie als Persönlichkeit aus.

Ritterbürtigkeit

Wer ging bzw. kam denn in das Kloster Gevelsberg? Aufnahme in das Kloster fanden wohl schon von Anfang an wie später auch in das Stift ausschließlich unverheiratete Töchter adliger Familien. Sie mussten zumindest seit der Neuzeit aber ritterbürtig sein, d. h. schon seit mindestens vier Generationen adlige Vorfahren haben. Der Nachweis wurde durch eine beeidete Wappen-Tafel erbracht. Wie die Namenslisten aus der stiftischen Zeit ausweisen, entstammten die Stiftfräulein fast alle dem Landadel der Grafschaft Mark. Damit wird aber auch ein zweiter Faktor erfasst, der auf lange Sicht mit zum Untergang des Stifts führte. Langfristig erwies sich nämlich die Bindung der Insassen an ihre adelige Herkunft und Verwandtschaft stärker als ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Kloster- und späteren Stiftsgemeinschaft. Das zerstörte jedoch langsam aber sicher die Gemeinschaft und damit auch das religiöse Leben und letztlich überhaupt das Wesen des Klosters bzw. Stifts.

Eigenbesitz

So zeigen sich dann auch schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts im Kloster Gevelsberg Anzeichen der Auflösung in Folge des Verfalls des alten Ordensideals und Klosterlebens – wobei Gevelsberg allerdings kein Einzelfall ist. Ein besonders deutliches Anzeichen für diesen Prozess ist die Aufgabe oder zumindest Ignorierung der Ordensvorschrift der persönlichen Armut der Klosterjungfrauen. Nach der Ordensvorschrift war alles, was das Kloster erhielt oder besaß, gemeinschaftlicher Besitz des Konvents. Aber bereits Ende des 14. Jahrhunderts geht aus einschlägigen Gevelsberger Urkunden hervor, dass Gevelsberger Nonnen eigenes Vermögen besaßen, über das sie auch frei und selbstständig verfügten. So kaufte z. B. 1399 die Gevelsberger Nonne Bela von Wickede das Gut Blumenrath im Kirchspiel Schwelm ausschließlich, wie es in der Urkunde heißt, zu ihrem eigenen Nutzen. Zwei Jahrzehnte später, 1419, erwarben die beiden Gevelsberger Klosterfrauen Else und Stine Sluks eine jährliche Kornrente ebenfalls zu ihrem ganz persönlichen Bedarf. Bereits um 1400 starben also die Insassen des Klosters Gevelsberg nicht mehr den so genannten Klostertod. Sie blieben trotz geleisteter Gelübde selbstständige und auch vermögensfähige Rechtspersonen mit – und das ist entscheidend – vielfältigen Verbindungen zur Außenwelt und ihren Familien.

Zerfall

Mit der Aufgabe der Ordensvorschrift der persönlichen Armut war ein fundamentaler Grundsatz des – gemeinschaftlichen – Ordens- und Klosterlebens preisgegeben worden, was weitere Verstöße nach sich zog. Dazu gehörte auch das Auseinanderfallen des Konvents bzw. der Klostergemeinschaft in Einzelhaushalte und die dadurch bewirkte zunehmende Aufgabe des gemeinschaftlichen Lebens. Deshalb sind seinerzeit auch die zum Unterhalt des Klosters bestimmten Einkünfte auf die einzelnen Klosterfrauen (und später auf die einzelnen Stiftsfräulein) als so genannte persönliche Präbenden zu deren freien Verfügung aufgeteilt worden. Es war daher eine zwangsläufige und logische Entwicklung, die in den 1570er Jahren zur Umwandlung des Gevelsberger Konvents in ein freiweltliches Stift führte. Damit wurde aber lediglich ein Zustand auch organisationsrechtlich festgeschrieben, der in der Praxis schon seit langem bestand. Im Unterschied zu einem Kloster legen die in ein Stift eintretenden Personen keinerlei Gelübde ab, sondern leisten gegenüber der Äbtissin lediglich ein Gehorsamsversprechen. Die Stiftsdamen dürfen offiziell Privatvermögen besitzen und einen eigenen Hausstand in eigenen Stiftswohnhäusern führen. Sie brauchen auch kein Ordensgewand zu tragen, sondern können sich weltlich kleiden und auch ein standesgemäßes, d. h. adliges Leben führen (der lange, schwarze Chormantel wurde nur zu besonderen feierlichen Anlässen angelegt).
Vor allem aber konnten die Stiftsfräulein im Unterschied zur Klostergemeinschaft, an die sich eine eintretende Person auf Lebenszeit bindet, jederzeit und problemlos wieder aus dem Stift austreten. Das geschah, und ist auch in Gevelsberg regelmäßig geschehen, wenn sich doch noch eine Gelegenheit zu einer – standesgemäßen – Heirat, nämlich mit einem adligen Ehekandidaten, bot. So legte die Äbtissin Ursula Mechtild von Hövel 1698 ihr Amt nieder und trat aus dem Stift aus, um einen Johann Rotger von Asbeck, Herrn zum Goer, zu heiraten. Diese Situation der Stiftsfräulein auch als Ehekandidatinnen im Wartestand führte zwangsläufig dazu, dass die Personen keine feste Bindung mehr an die Stiftsgemeinschaft empfanden oder entwickelten.

Aufspaltung

Äußerlich wird diese fortschreitende Auflösung der Konvents-Gemeinschaft daran sichtbar, dass nach 1600 das ursprüngliche Klostergebäude mit dem gemeinsamen Ess- und Schlafsaal abgerissen und durch einzelne Wohnhäuser der Stiftsfräulein, den „Juffernhäuschen“, ersetzt wird. Die Stiftsinsassinnen hatten aber immer noch gewisse, wenn auch geringere, gemeinsame liturgische Pflichten wahrzunehmen. Dazu gehörte der bereits erwähnte tägliche gemeinschaftliche Chordienst in der Stiftskirche.
Der Zerfall des Stifts als personelle Gemeinschaft wurde auch noch dadurch befördert, dass das Stift nach und infolge der Reformation eine gemischt-konfessionelle Einrichtung mit evangelischen – lutherischen wie reformierten – und katholischen Stiftsdamen geworden war.

Grundherrschaft

Aber vom Beten allein wird man nicht satt, auch damals schon nicht. Wovon lebten also die Nonnen und später die Stiftsdamen in Gevelsberg?
Es waren vor allem die Einkünfte von dem landwirtschaftlichen Grundbesitz der in der Klosterzeit erworbenen und an Bauern verpachteten Ländereien.
Einen Großteil seiner Ländereien erhielt das Kloster als fromme Schenkungen von um ihr Seelenheil besorgten Gläubigen als so genannte Seelgeräte- bzw. Memorienstiftungen – „pro redemptione anime mee“ wie es in einer lateinischen Schenkungsurkunde von 1236 heißt, die zugleich eine der ältesten Gevelsberger Urkunden ist.
In einer anderen erhaltenen Urkunde aus dem Jahr 1369 schenkten der Ritter Dietrich von Altena und seine Frau Stine dem Konvent in Gevelsberg all ihren Besitz auf und um den Berg in Volmarstein, und zwar für ein ewiges Jahrgedächtnis für sie selbst nach ihrem Tod sowie für ihre verstorbenen Eltern und Geschwister und für ihren Sohn Engelbracht.
1401 übereigneten dann Johann Sluyck van Aesebecke und seine Ehefrau Gertrudt dem Kloster in Gevelsberg insgesamt vier Jahresrenten zu einem ewigen Jahrgedächtnis für sich selbst nach ihrem Tod sowie für ihre Nachkommen, „vor eyne eweghe gedechtnisse unser seylen“, wie die betreffende Stelle in dieser deutschsprachigen Urkunde lautet.
Zwar ist der grundherrliche Besitz des Klosters bzw. Stifts Gevelsberg verhältnismäßig klein gewesen. Doch haben die Pachtabgaben und sonstigen Einkünfte zumindest in der Klosterzeit den Insassen ein hinreichendes Auskommen verschafft, zumal die Anzahl der Nonnen nie über die Zahl 12 hinausgegangen ist, was auch für die Stiftszeit zutrifft.

Versorgungsanstalt

Mit der Art des Grunderwerbs in mittelalterlicher Zeit hängt auch der dritte Faktor zusammen, der am Untergang des späteren Stifts mitwirkte.
Es war ja hauptsächlich der Adel gewesen, der Landschenkungen an das Kloster in Form ganzer Höfe wie auch von einzelnen Landstücken gemacht hatte. Denn nur diese gesellschaftliche Gruppe verfügte damals in erster Linie über entsprechendes Vermögen. Doch die Stifter handelten dabei nicht nur aus frommer Gesinnung und bloß aus Sorge um ihr Seelenheil und auch nicht ganz uneigennützig. Sie wollten aus ihrer Schenkung auch einen ganz praktisch-weltlichen Nutzen ziehen, nämlich ihre unverheirateten Töchter standesgemäß versorgen. Tatsächlich hat die Gevelsberger Institution seit ihrer Gründung als Kloster auch als wirtschaftliche Versorgungsanstalt für unverheiratet gebliebene Adelstöchter gedient. Diese wirtschaftliche Funktion trat seit Beginn der Neuzeit und dem Vordringen säkularen Denkens aber immer mehr in den Vordergrund, während der geistliche Zweck, den ja ein Stift auch noch erfüllte, oder vielmehr erfüllen sollte, dabei zunehmend in Vergessenheit geriet. Das beweisen eindeutig Bittschriften, die adlige Väter schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts an den Landesherrn richteten und in denen sie um die Verleihung einer Stiftsstelle an eine ihrer Töchter aufgrund des landesherrlichen „Rechts der Ersten Bitte“ nachsuchten. In den betreffenden Schreiben wird als Grund für die Aufnahme einer Tochter in ein Stift einzig und allein die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Versorgung angeführt.
So begründet z. B. ein Jorychen (Jürgen) van Ruespe sein 1546 an den Landesherrn Wilhelm von Kleve gerichtetes Ersuchen wegen Verleihung einer Stelle im Stift Gevelsberg an eine seiner unverheirateten Töchter einzig damit, dass er noch mit „vielen weiteren Kindern beladen und beschwert“ sei.
Als was man zumindest in diesen Adelskreisen schon damals die Stifte ansah, hat ein Friedrich Freitag (Dirich Vridach) in seinem Bittschreiben vom Jahr 1539 klar ausgesprochen. Er führt an der betreffenden Stelle nämlich aus, dass in dem „Landt van der Marck etliche […] Stift to underhaldung der von adell kinder uffgerichtet ind in der meinung richlich begavet (sind)“.
Von dem religiösen Zweck des Stifts oder von einer besonders frommen Neigung der für ein Stift vorgesehenen Person ist in keinem der Schreiben die Rede.

Säkulares Verständnis

Aber gefragt wurden die Töchter ja auch nicht. Dass solche Stiftfräulein, die nur aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit in das Stift kamen, nicht unbedingt Zuneigung zu dieser Institution empfanden oder sich gar mit ihr identifizierten, ist leicht nachzuvollziehen. Diese Säkularisierung vom Außen- wie auch vom Selbstverständnis des Stifts war ein weiteres Element, das die innere Auflösung des Stifts als Gemeinschaft vorantrieb.
Die Auffassung vom Stift als eine Versorgungseinrichtung mit rein wirtschaftlicher Funktion und ohne irgendeinen religiösen Zweck ist im Zeitalter der Aufklärung noch weiter befestigt worden. So stellte der preußische König Friedrich II., der allerdings von Religion sowieso nichts hielt, 1764 in einem Reskript bezüglich der Damenstifte in der Grafschaft Mark kurz und bündig klar, dass „die Fräulein Stiffter nur in Betrachtung als nutzbahre […] Theile (des Staates) angesehen werden können, als sie für den Adel eine Zuflucht und für unsere Höchste Person eine Gelegenheit zur Gunstbezeugung sind“.
Dasselbe, wenn auch knapper, war schon 1666 in dem Religionsvergleich zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg zum Ausdruck gebracht worden. Dort heißt es zu den Damenstiften in der Grafschaft Mark, dass sie „zu Unterhaltung der Adlicher Töchter verordnet (sind)“.
Diese Auffassung prägte aber zwangsläufig auch das Selbstverständnis der Stiftsdamen und ihre Einstellung zum Stift als solchem. 1805 erklärte dann selbst die damalige Äbtissin des Stifts Gevelsberg, Theodora Wilhelmina von Boenen, in einem Schreiben an den preußischen König, dass die Stifte “keine geistliche Fundation, sondern Versorgungs-Anstalten für die Töchter der Adlichen sind“.

Kriegszeiten

Ein weiterer und entscheidender Faktor, der zur inneren Auflösung und zum Untergang des Stifts beitrug, war dessen anscheinend unaufhaltbarer wirtschaftlicher Niedergang im Verlauf der Neuzeit. Die Ursachen lagen teils in den inneren Missständen, hier vor allem in der höchst mangelhaften Wirtschaftsverwaltung des Stifts begründet. Zu einem großen Teil waren sie aber eine Folge der ungünstigen, insbesondere der kriegerischen Zeitumstände.
Seine erste schwere wirtschaftliche Schädigung erhielt das Stift im Dreißigjährigen Krieg. Die zahlreichen Durchzüge von Truppen, die ständigen Kontributionsforderungen der verschiedenen Kriegsparteien sowie die Räubereien und Brandschatzungen marodierender Soldaten verwüsteten das Land und schädigten auch die Stiftshöfe schwer, wenn diese nicht gar zerstört und die Bauern erschlagen wurden.
Infolge dessen entgingen dem Stift auf Jahre hinaus auch die Pachteinnahmen, die aber seine wirtschaftliche Basis ausmachten. So gingen z. B. zwischen 1631 und 1632 die Pachteinnahmen des Stifts um rd. die Hälfte zurück. Auch das Stift selbst blieb von dem damaligen Kriegsgeschehen nicht verschont.
Am 20.August 1634 wurde es von Kriegsvolk total ausgeplündert. Außerdem drangen die Plünderer gewaltsam in die Stiftskirche ein und raubten sämtliche Wertsachen.
Die wirtschaftliche Situation des Stifts verschlechterte sich noch dadurch, dass auf den Dreißigjährigen Krieg eine langjährige Agrardepression folgte. Schon 1658 sah sich das Stift gezwungen, wegen „Notturfft“ Darlehn aufzunehmen. Es begann das Aufhäufen eines schließlich erdrückenden Schuldenbergs.
Die im Gegenteil dazu sinkenden Einkünfte des Stifts verminderten aber auch die Einnahmen der einzelnen Stiftsstellen, die immer weniger zu einer eigenständigen Haushaltsführung der Stiftsdamen ausreichten. Das hatte zur Folge, dass sich immer weniger Stiftsdamen dauerhaft im Stift aufhielten. Dem trug das Stift auch Rechnung.

Entleerung

Bereits im Jahr 1700 beschloss das Kapitel, die Vollversammlung der Stiftsdamen, dass eine Stiftsdame nur drei Monate im Jahr im Stift anwesend sein müsse, um ihre vollen Präbendeneinkünfte zu erhalten. Doch wurde es auch erlaubt, dass eine Stiftsdame gar nicht mehr im Stift war. In diesem Fall sollte ihr aber ein Drittel von ihren Präbendeneinkünften zugunsten des Stifts abgezogen werden.
Diese nunmehr unaufhaltsam fortschreitende innere Auflösung und personelle Entleerung des Stifts zeigt sich auch an den Eingangsformulierungen der vom Stift ausgestellten Pachturkunden. Nach den Statuten war die Äbtissin zwar Oberhaupt des Stifts und auch für die Wirtschaftsverwaltung des Stifts zuständig. Doch da es sich bei dem Güterbesitz des Stifts um Gemeinschaftseigentum des Konvents handelte, nahm die Äbtissin die Verpachtungen von Rechtswegen namens und im Auftrag des Kapitels vor.
So lange wenigstens noch ein Teil der Stiftsdamen mehr oder weniger ständig im Stift lebte, ist das Kapitel auch praktisch durch zumindest einige Stiftsdamen an der Verpachtung der Stiftshöfe beteiligt gewesen. Diesen Sachverhalt bringen auch die Eingangsformulierungen der Pachtverträge noch bis ins 17. Jahrhundert zum Ausdruck. So verpachteten z. B. 1559 nach dem Eingangswortlaut der Pachturkunde die Äbtissin Margareta Duscher, das Stiftsfräulein Catarina van Swansbel und sämtliche Kapitularinnen des Stifts Gevelsberg den Stiftshof Nergena auf 20 Jahre an Dietrich vamm Koeten und seine Ehefrau Katharine uptem Nergena.
Im 18. Jahrhundert findet sich dann aber immer häufiger und in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts dann nur noch die Äbtissin als Verpächterin und Ausstellerin in den Pachturkunden genannt – ein Zeichen dafür, dass inzwischen kein Stiftsfräulein mehr ständig im Stift anwesend war. So nennt sich als Ausstellerin und Verpächterin z. B. bei der 1776 erfolgten Verpachtung des Stiftsguts in der Heimbecke nur noch allein die Äbtissin Sophia von Bottlenberg gen. Kessel.

Aufhebung der Residenzpflicht

Den wirtschaftlichen Todesstoß versetzte dem Stift dann aber der Siebenjährige Krieg (1756-1763), der erneut das platte Land ruinierte.
Von diesen Schäden hat sich das Stift nicht mehr erholt. Die wirtschaftliche Not, in der es sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts infolge fehlender Einkünfte befand, wird aus einem Bericht ersichtlich, den die Äbtissin im Mai 1765, also zwei Jahre nach dem Ende des Siebenjährigen Kriegs, verfasste. Es heißt darin, dass „anjetzo die wenigsten Bauern bezahlen können, sondern noch von 3, 4, 5, 6, 7, 9, 12 Jahren rückständig sind“.
Bereits 1757 hatte die Äbtissin der Regierung in Kleve mitgeteilt, dass die Einkünfte der Gevelsberger Stiftsstellen „sehr geringe“ seien (sie betrugen seinerzeit jährlich nur 48-49 Reichstaler (Rt.)) und eine Stiftsdame davon einfach nicht leben könne, „sie mag sich auch so knap behelfen wie sie wil“.
Zum Vergleich: Für einen Dorfschullehrer, der überhaupt armselig leben musste, wurde seinerzeit ein Jahreseinkommen von 100 Rt. als auskömmlich angesehen. Doch infolge der im Siebenjährigen Krieg erlittenen wirtschaftlichen Schäden sanken die Stiftseinkünfte und damit auch die Präbendenzahlungen noch weiter.
Nach der Mitte des 18. Jahrhunderts ist dann die so genannte Residenzpflicht der Stiftsdamen in Gevelsberg auch stillschweigend aufgehoben worden. Die Stiftsdamen lebten seitdem dauerhaft bei ihren Familien oder in anderen Stiften, wo sie eine weitere Präbende besaßen, und bezogen die geringen Einkünfte aus ihrer Gevelsberger Stiftsstelle als eine Art Zubrot. Bereits 1767 wohnten lediglich noch zwei Stiftsdamen im Stift. Diese waren die Äbtissin Sophia von Bottlenberg (die 1799 verstarb) und ihre drei Jahre ältere Schwester Anna. Die beiden führten jedoch einen gemeinsamen Haushalt, um, wie die Äbtissin damals der Regierung mitteilte, „beyderseithigen nöhtigen Haushalt sich zu erleichtern.
Tatsächlich haben spätestens seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts so gut wie alle Gevelsberger Stiftsfräulein das Stift nur einmal und dann auch nur für einen einzigen Tag betreten, nämlich am Tag ihrer feierlichen Aufnahme in das Stift, und danach nie wieder. Doch selbst davon gab es Ausnahmen, wie der Fall des in Berlin und später in Potsdam wohnenden Stiftsfräuleins Louise Christiana von Knobelsdorff zu Beginn der 1790er Jahre beweist. Dieses Stiftsfräulein hat Gevelsberg nie gesehen.
So kommt es zu der eingangs zitierten Feststellung der Äbtissin Sophia von Bottlenberg von 1790, dass es kein Stiftsfräulein mehr im Stift Gevelsberg gibt. Die Stifts-Wohnhäuser der Stiftsdamen waren an Arbeitsleute vermietet. Selbst die Äbtissin hielt sich nicht mehr ständig im Stift auf und musste es auch nicht. Nach einem Kapitelsbeschluss von 1799 brauchte sie überhaupt nur in der Regel bloß sechs Monate im Jahr im Stift anwesend zu sein.

Kein Wirtschaftsverwalter

Verschlimmert wurde die wirtschaftliche Situation des Stifts noch dadurch, dass das Stift nach dem Siebenjährigen Krieg zur Kostenersparnis auf die Wiederbesetzung der Stelle des als Wirtschaftsverwalter tätigen Stiftsamtmanns verzichtete, wie aus einem amtlichen Untersuchungsbericht von 1793 hervorgeht.
In dem Bericht wird dann auch „eine überaus große Unordnung“ in der Wirtschaftverwaltung des Stifts festgestellt, die von der betagten Äbtissin seit Jahrzehnten alleine wahrgenommen wurde. So waren u. a. ausstehende Stiftspächte nicht eingetrieben und die Stiftsbauern nach Ablauf der Pachtzeit nicht zur Wiederpachtung und Zahlung des dabei fälligen Gewinngelds angehalten worden.
Auf Anordnung der Regierung in Kleve ist der Äbtissin dann ein fähiger Wirtschaftsverwalter zur Seite gestellt worden. Dieser, Philipp Schwippert, war zugleich aber auch der letzte Amtmann des Stifts.

 Bankrott

Wirtschaftlich stand das Stift aber bereits Anfang Oktober 1758 vor dem finanziellen Bankrott. Dies geht aus einem „Brandbrief“ hervor, den die Äbtissin am 5. Oktober dieses Jahres an ihre vor der Kriegsgefahr zu ihren Familien geflüchteten Gevelsberger Stiftsfräulein sandte. Wie sie darin erläuterte, hatte sie bisher unter Heranziehung auch ihrer eigenen Mittel die vom Stift geforderten Kriegskontributionen und sonstigen Steuern zu zahlen versucht. Doch jetzt hatte die preußische Kriegsführung weitere 200 Rt. verlangt. Da aber inzwischen sämtliche Barmittel des Stifts und auch diejenigen der Äbtissin aufgebraucht waren, ersuchte sie ihre Mitkapitularinnen dringend, etwas von ihren bereits ausgezahlten Präbenden zur Aufbringung der geforderten Kriegskontribution und zur Rettung des Stifts herzugeben. Doch keine der Stiftsdamen fand sich dazu bereit, was beweist, wie wenig ihnen bzw. ihren Familien an dem Stift als solchem gelegen war. Für sie hatte das Stift lediglich als Einkunftsquelle Bedeutung.
Anscheinend hat sich das Stift dann durch die weitere Aufnahme von Darlehen über die Kriegszeit hinweggerettet. Nach einer Mitteilung aus dem Jahr 1787 schuldete das Stift allein der Landeskreditkasse fast 500 Rt., zu deren Abtragung es sich außerstande sah.
Das wird verständlich, wenn man bedenkt, dass diese rd. 500 Rt. etwa die gesamten jährlichen Stiftseinkünfte ausmachten.

Aufhebung

Schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfüllte das Stift also weder seine geistliche Funktion noch seinen wirtschaftlichen Zweck.
Für das erstere fehlten die Personen, für das zweite fehlten die für ein Auskommen der Stiftsdamen ausreichenden Mittel. Das Stift als eine Gemeinschaft hatte sich daher auch tatsächlich längst selbst aufgelöst. Es existiert eigentlich nur noch ein Phantom von Stift. Der Akt der förmlichen Aufhebung zum 1. Januar 1812 machte deshalb im Grunde nur einen schon seit langem bestehenden Sachverhalt nunmehr auch rechtsgültig und bewirkte eigentlich nur, dass das Stift jetzt auch aufhörte, als eine Rechtsinstitution zu existieren. Rechtsgrundlage für die damalige Stiftsaufhebung war ein kaiserliches Dekret Napoleons I. vom 22. Juni 1811. Dieses forderte im Rahmen einer Neuordnung des Finanzwesens in dem französischen Großherzogtum Berg auch die Ausarbeitung eines Plans für die Aufhebung der dortigen Stifte. Davon war auch Gevelsberg betroffen, das wie die gesamte ehemalige Grafschaft Mark damals zu diesem von Napoleon neu geschaffenen Großherzogtum gehörte.

Die Aufhebung des Stifts wie auch der übrigen seinerzeit im Großherzogtum Berg noch bestehenden Stifte erfolgte dann auf Grund eines vom 11. Januar 1812 datierenden Beschlusses des großherzoglich-bergischen Regierungskommissars rückwirkend zum 1. Januar 1812. So endete sang- und klaglos eine Institution mit einer fast 700jährigen Tradition, die einstmals aber mit hohen Ansprüchen gegründet worden war.
Die ehemaligen Stiftsdamen wurden mit lebenslangen – bescheidenen – Pensionen aus der Staatskasse abgefunden. Den gesamten bebauten und unbebauten Grundbesitz des Stifts zog der Staat dagegen entschädigungslos ein. Auch der preußische Staat ließ sich nach Wiederinbesitznahme der Grafschaft Mark dieses lukrative Geschäft der Güterkonfiskation nicht entgehen.

Dem aufgelösten Stift wird damals aber auch niemand eine Träne nachgeweint haben, die Stiftsdamen nicht, die ja ihre Einkünfte weiter bezogen (und nur insoweit waren sie überhaupt noch an dem Stift interessiert), und die Stiftsbauern auch nicht, denen es egal war, an wen sie ihre Pachtabgaben zahlten.
Die sonstigen Gevelsberger wird es auch nicht sonderlich interessiert haben. Die hatten in der damaligen Kriegszeit sowieso andere, vor allem wirtschaftliche Sorgen.
Das Stift als Institution hatte sich sowieso auch schon längst überlebt; es war von der Geschichte überholt worden.

Literaturhinweis:

Edeltraud Klueting: Kloster und Stift Gevelsberg bis zum Ende des Alten Reiches; in: Gevelsberg 1225-1886-1986. Untersuchungen und Quellen zur Geschichte der Stadt Gevelsberg, hg. von Walter Herrmann. Meinerzhagen 1985, S.1-18

Gerhard E. Sollbach: Gevelsberg; in: derselbe: Leben in den märkischen Frauenklöstern und adligen Damenstiften in Mittelalter und Neuzeit.

Herdecke, Clarenberg und Gevelsberg. Bochum 1995, S. 107-183 (dort auch weitere einschlägige Literatur)

Engelbert Overkott: Das Zisterzienserinnenkloster Gevelsberg; in: Ein gewaltiges Friedensgeschäft. Die Säkularisation im Ruhrgebiet, Vorgeschichte und Folgen; hg. von Baldur Hermans. Mülheim a. d. Ruhr 2004, S. 109-116